Inhalt
Der Einkommensteuer unterliegen unter anderem auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese müssen aus einer selbständigen nachhaltigen Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr stammen.
Freiberufler unterliegen hingegen mit ihren Gewinnen den Einkünften aus selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet.
Ein Gewerbebetrieb ist bei den jeweils örtlich zuständigen Städten und Gemeinden anzumelden
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über mich: Ich bin Steuerberaterin in Filderstadt und berate Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!