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Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz im Inland erhoben wird. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Sie ist einmal jährlich fällig und mit dem Ausfüllen einer Einkommensteuererklärung verbunden. Den jeweiligen Einkommensteuersatz kann man mithilfe einer Einkommensteuertabelle berechnen. Diese wird jährlich angepasst und von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.
Bei Arbeitnehmern mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird die Einkommensteuer als Lohnsteuer erhoben. Die Steuererhebung erfolgt in Form regelmäßiger Lohnsteuervoranmeldungen. Zuviel bezahlte Lohnsteuern werden im Rahmen einer jährlichen Einkommensteuererklärung erstattet. Arbeitgeber können auch für ihre Arbeitnehmer einen sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.
Stand: 30.09.2021
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