Inhalt
Dazu zählen all jene Aufwendungen und Ausgaben, die durch den Betrieb eines Unternehmens veranlasst sind, wie z. B. Gründungskosten bzw. Anlaufkosten für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs, Aufwendungen für die Anschaffung von Computern, Abschreibung für Abnutzung, Fortbildungskosten etc. Aufwendungen für die eigene Lebensführung können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sind auch Aufwendungen für Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Brille oder Armbanduhr.
Wie mindern die Betriebsausgaben die zu zahlenden Steuern?
Betriebsausgaben werden von den Einnahmen abgezogen und mindern so den zu versteuernden Gewinn. Der Gewinn ist wiederum die Bemessungsgrundlage für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Ist die Gewerbesteuer ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar? Der Abzug der Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist nicht abziehbar, sie zählt zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben.
Stand: 30.09.2021
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