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Im Körperschaftsteuergesetz ist geregelt, dass alle juristischen Personen (wie z. B. eine GmbH, aber auch ein Verein) Körperschaftsteuer entrichten müssen. Im Gegensatz dazu sind alle natürlichen Personen einkommensteuerpflichtig. Personenhandelsgesellschaften (offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften) können ab dem Veranlagungszeitraum 2022 unter bestimmten Voraussetzungen zur Körperschaftbesteuerung optieren. Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen in den Körperschaftsteuerrichtlinien.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 %. Außerdem werden auf den Steuerbetrag zusätzlich 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben, sodass der Steueranteil insgesamt 15,825 % des zu versteuernden Einkommens beträgt.
Stand: 30.09.2021
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