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Wer muss warum Grunderwerbsteuer zahlen?
Grunderwerbsteuer wird auf alle Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Der häufigste Rechtsvorgang ist dabei der Erwerb inländischer Grundstücke.
Wie kann man Grunderwerbsteuer sparen?
Beim Grundstückskauf fallen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer auch Nebenkosten an, wie z. B. Maklerprovision, Grundbuchgebühr oder Notarkosten. Sparen kann man beim Hauskauf z. B., wenn ein Teil des Kaufpreises sachgerecht (d.h. unter Berücksichtigung des Werts der miterworbenen Gegenstände) auf das Zubehör des Gebäudes verteilt wird, etwa auf die Kücheneinrichtung. Dann fällt auf den Teilbetrag keine Grunderwerbsteuer an. Achten Sie aber darauf, die Aufteilung nach den tatsächlichen Wertverhältnissen vorzunehmen, da es ansonsten passieren kann, dass sie bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nicht akzeptiert wird.
Bei Unternehmern zählt die Grunderwerbsteuer als Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten für das Grundvermögen und kann ggf. im Rahmen der Gebäudeabschreibung steuermindernd abgeschrieben werden.
Stand: 30.09.2021
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