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Als Finanzamt bezeichnet man eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) geregelt sind.
Die Finanzämter sind danach als Landesbehörde für die Verwaltung der Steuern, mit Ausnahme der Kraftfahrzeugsteuer, der Verkehrssteuern, der Zölle und sonstiger Verbrauchssteuern zuständig. Zahlungen bzw. Nachzahlungen betreffend der zuständigen Steuern sind innerhalb bestimmter Fristen an das Finanzamt zu leisten.
Alle wichtigen Formulare zur Abgabe von Steuererklärungen stehen online zum Download bereit. So wird ein papierloser Zugang zum Finanzamt möglich.
Neben der Berechnung der Steuer besteht zudem die Möglichkeit, den Inhalt des Steuerbescheids auch elektronisch zu erhalten, Belege sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen beizulegen. Mittels des Online-Portals „ELSTER“ kann man außerdem nach dem zuständigen Finanzamt suchen. Grundsätzlich hat man sich an das Finanzamt zu wenden, in dessen Bezirk man seinen Wohnsitz hat.
Stand: 30.09.2021
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