Inhalt
Sowohl Erwerbe von Todes wegen durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge als auch Schenkungen unterliegen in Deutschland der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz. Steuerpflichtig sind Vermögensübertragungen aller Art, wenn der Erblasser/Schenker oder der Empfänger ein Inländer ist/war.
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die nach den Grundsätzen des Bewertungsrechts ermittelte Bereicherung des Empfängers. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis des/der Empfänger vom Erblasser/Schenker gibt es einen kleineren oder größeren Freibetrag. Jeder Erwerb ist durch eine Steuererklärung anzuzeigen. Die Steuererklärung hat der Erwerber oder der Erbe abzugeben und zu unterschreiben.
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über mich: Ich bin Steuerberaterin in Filderstadt und berate Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!